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   LAG Hessen, 21.09.2004 - 4 TaBVGa 131/04   

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LAG Hessen, 21.09.2004 - 4 TaBVGa 131/04 (https://dejure.org/2004,69207)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.09.2004 - 4 TaBVGa 131/04 (https://dejure.org/2004,69207)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. September 2004 - 4 TaBVGa 131/04 (https://dejure.org/2004,69207)
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  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07

    Zum Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung

    Nach der langjährigen ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer kann ein Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung geltend machen, solange seine Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG nicht gewahrt sind (vgl. etwa LAG Frankfurt am Main 21. September 1982 - 4 TaBV 94/82 - DB 1983/613; 06. April 1993 - 4 TaBV 45/93 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 13, zu II 2; Hess. LAG 21. September 2004 - 4 TaBVGa 131/04 - n.v., zu II 1).

    Nach der zitierten Rechtsprechung der erkennenden Kammer (LAG Frankfurt am Main 21. September 1982 a.a.O.; 06. April 1993 a.a.O., zu II 2, 3 b; Hess. LAG 21. September 2004 a.a.O., zu II 2, 3) ist die Unterlassungsverfügung grundsätzlich nur zeitlich beschränkt zu erlassen, wobei regelmäßig von einem Zeitraum von weniger als drei Monaten auszugehen ist.

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